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15 June, 2021 - 13 min. lesen
Die Corona-Inzidenzen sinken in ganz Deutschland. Deswegen haben einige Bundesländer Lockerungen beschlossen. Ob Corona-Maßnahmen gelockert oder verschärft werden, hängt aber von der sogenannten 7-Tage-Inzidenz ab. Wir geben dir eine Übersicht der Corona-Maßnahmen und der kommenden Lockerungen, und erklären dir, was das für dich bedeutet.
Wegen der niedrigen Infektionszahlen haben einige Bundesländer jetzt Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen. Die Inzidenzwerte, bei denen jeweils neue Regelungen gelten, liegen bei 35, 50, 100 und 165. Dabei muss der Inzidenzwert immer von gewisser Stabilität sein. Dabei gilt die 5+2-Regel. Das heißt: Wird die nächst niedrige Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen erreicht, treten am übernächsten Tag Lockerungen ein. Das bietet der Gastronomie, dem Kultursektor und Veranstaltern wieder mehr Möglichkeiten.
Hier kannst du eine Übersicht der 7-Tage-Inzidenzen pro Kreis und Bundesland finden. Im Moment liegt der Bundesweite 7-Tage-Inzidenz bei ungefähr 7.
Zuerst ist es sehr wichtig, um immer das Dashboard zu checken. Im Dashboard kannst du genau sehen was die 7-Tage-Inzidenz ist in der Region, in der du eine Veranstaltung organisieren möchtest oder in der du deine Freizeiteinrichtung öffnen möchtest. Abhängig von dieser 7-Tage-Inzidenz darf man Veranstaltungen organisieren und Freizeiteinrichtungen öffnen. Lese außerdem immer die Maßnahmen auf der Webseite des Bundeslands.
• Freibäder
Abhängig von der 7-Tage-Inzidenz sind die Freibäder geschlossen oder geöffnet. Wenn die 7-Tage-Inzidenz unter 35 liegt, entfällt meistens die Testpflicht. Im Moment dürfen fast alle Freibäder öffnen für Besucherinnen und Besucher.
• Zoos, Freizeitparks und Botanische Gärten
Die Außenräume dürfen öffnen, wenn die 7-Tage-Inzidenz unter 100 liegt. Unter 50 dürfen auch die meisten Innenräume wieder öffnen, aber teilweise gibt es dann noch eine Testpflicht. Unter 35 darf eigentlich alles wieder öffnen.
• Museen
Wenn die 7-Tage-Inzidenz unter 50 liegt, dürfen fast alle Museen ihre Türen wieder öffnen mit Maskenpflicht und Kontaktverwaltung. Meistens gilt auch eine Testpflicht. Unter 35 entfällt diese Testpflicht. Wenn die Inzidenz über 100 kommt, gilt die Bundesnotbremse und müssen Museen geschlossen bleiben.
• Kulturveranstaltungen
In den meisten Bundesländern dürfen wieder kleine Kulturveranstaltungen organisiert werden. Es gelten meistens aber strenge Auflagen: Testpflicht, Sitzplan und Kontaktverwaltung. Abhängig von der 7-Tage-Inzidenz und dem Bundesland dürfen 100-1000 Personen eine Kulturveranstaltung (so wie Theater oder Kino) besuchen.
• Private Veranstaltungen
Auch kleinere private Veranstaltungen, sowie Hochzeiten und Beerdigungen, dürfen in kleinen Gruppen wieder stattfinden. Während dieser Veranstaltungen gilt meistens keine Test- und Maskenpflicht.
• Professionelle Veranstaltungen
Fast überall dürfen professionell organisierte Veranstaltungen stattfinden, solange es einen deutlichen professionellen Zweck hat. In dem Fall dürfen sie auch in Innenräumen organisiert werden.
• Veranstaltungen
Immer mehr Teilnehmer sind wieder erlaubt bei Veranstaltungen. In manchen Bundesländern schon bis zu 600 Personen, aber immer noch mit Testpflicht. Veranstaltungen draußen dürfen mit größeren Besucherzahlen stattfinden als Veranstaltungen drinnen. Wenn Besucher der Veranstaltungen einen festen Sitzplatz haben, dürfen teilweise auch mehr Besucher teilnehmen. Wichtig ist jedenfalls, dass ein genehmigtes Konzept vorgelegt werden kann.
• Festivals
Festivals sind bis jetzt untersagt. Aber manche Bundesländer haben schon zugesagt, dass ab den 01.09. Musikfestivals mit bis zu 1.000 Zuschauern mit Test und genehmigtem Konzept wieder möglich sind.
Baden-Württemberg hat einen Stufenplan entwickelt für sichere Öffnungsschritte ab dem14. Mai. Abhängig von der 7-Tage-Inzidenz können Veranstaltungen (begrenzt) wieder stattfinden und Freizeiteinrichtungen wieder öffnen.
• Gastronomie
Die Innengastronomie ist wieder geöffnet und die Gastwirtschaften können bis 24 Uhr bei einer Inzidenz unter 100 offenbleiben. Ein negativer Test ist nur bei Inzidenz zwischen 50 und 100 erforderlich. Am Tisch gilt die allgemeine Kontaktbeschränkung.
• Freizeiteinrichtungen
Solarien, Saunen, Bäder, Thermen, Freizeitparks, Indoorspielplätze und vergleichbare Freizeiteinrichtungen, Schauhöhlen, Besucherbergwerke, Stadt- und Gästeführungen, Spielbanken/Spielhallen und Wettannahmestellen können wieder öffnen. In Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist ein negativer Test erforderlich. Prostitutionsstätten, Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen.
• Kulturelle Veranstaltungen
Veranstaltungen unter freiem Himmel dürfen bei fester Bestuhlung mit bis zu 500 Personen wieder stattfinden. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist ein Test erforderlich. Für kulturelle Veranstaltungen drinnen wie draußen können künftig nicht nur feste Bühnen, sondern wieder alle geeigneten Stätten genutzt werden (Hallen, Stadion etc.), wenn sie ausreichend Platz bieten, um einen sicheren Abstand der Besucher zu gewährleisten.
• Sport
Für alle wird Sport (kontaktfreier ebenso wie Kontaktsport) indoor wie outdoor in allen Gebieten mit einer Inzidenz < 100 ohne feste Gruppenobergrenzen möglich, in Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 allerdings nur für Teilnehmer, die einen aktuellen negativen Test vorweisen können. Es ist die gleiche Anzahl an Zuschauern möglich wie bei kulturellen Veranstaltungen, unter freiem Himmel also 500 Personen (bei fester Bestuhlung). Auf Sportanlagen wird die Zahl der Teilnehmer im Rahmenkonzept nach der Größe der Sportanlage sachgerecht begrenzt.
• Öffentliche und private Veranstaltungen
Geplante öffentliche und private Veranstaltungen aus besonderem Anlass (Geburtstags-, Hochzeits-, Tauffeiern, Beerdigungen, Vereinssitzungen etc.) werden wieder möglich. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 draußen bis 50, drinnen bis 25 Personen – bei einer Inzidenz unter 50 draußen bis 100, drinnen bis 50 Personen (zuzüglich Geimpfte und Genesene nach Vorgabe des Bundesrechts). Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bedürfen nicht Geimpfte oder Genesene eines negativen Tests.
• Gastronomie
Restaurants in Berlin dürfen wieder ihre Innenräume für Gäste öffnen, nach Vorlage eines negativen Testergebnisses. In den Außenbereichen und beim Einkauf gibt es ab dann keine Testpflicht mehr.
• Veranstaltungen
Auch Veranstaltungen im Freien mit bis zu 500 Teilnehmern sind wieder erlaubt. Drinnen sollen es maximal 100 Menschen sein. Bei technischer Belüftung der Räume sollen auch 500 möglich sein.
• Gastronomie
Auch in Brandenburg dürfen Restaurants wieder ihre Innenräume für Gäste öffnen, nach Vorlage eines negativen Testergebnisses. In den Außenbereichen gibt es ab dann keine Testpflicht mehr.
• Veranstaltungen
Zudem dürfen Theater, Konzerthäuser und Kinos wieder Veranstaltungen mit bis zu 500 Menschen im Freien anbieten, in Innenräumen sind maximal 200 Teilnehmer erlaubt.
• Veranstaltungen
Kulturelle, sportliche oder sonstige Veranstaltungen dürfen drinnen mit bis zu 100 Besuchern stattfinden, draußen gilt eine maximale Besucheranzahl von 250 Personen.
• Gastronomie
Ob Lokale, Kinos, Theater oder Konzertsäle, jetzt dürfen sie in der Stadt Bremen auch innen bis nachts um 1 Uhr geöffnet bleiben.
• Kultur
Museen, Galerien, botanische Gärten dürfen wieder besucht werden mit vorheriger Terminbuchung.
Freizeiteinrichtungen: Öffnung von Freibädern
• Gastronomie
Genau wie in Berlin dürfen Restaurants wieder ihre Innenräume für Gäste öffnen, nach Vorlage eines negativen Testergebnisses. Die Innenbereiche müssen allerdings um 23 Uhr schließen, aber die Außenbereiche dürfen länger aufbleiben.
• Sport
Sportveranstaltungen unter freiem Himmel und in Hallen können in Abhängigkeit von dem jeweiligen Veranstaltungsort und nach Einzelfallprüfung mit mehr als 650 zuschauenden Personen durchgeführt werden.
• Veranstaltungen
Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen in Innenräumen sind mit bis zu 100 Personen möglich (Auflagen: Testpflicht, fester Platz, (digitale) Kontaktnachverfolgung, medizinische Maskenpflicht). Veranstaltungen unter freiem Himmel sind unter denselben Bedingungen mit bis zu 500 Personen zulässig. Private Feierlichkeiten sind weiterhin nicht zulässig.
• Kulturveranstaltungen
In Kultureinrichtungen ist die Anordnung der festen Sitzplätze nunmehr im „Schachbrettmuster“ möglich. Unter Auflagen ist die Veranstaltung von Volksfesten möglich (zum Beispiel Dom).
• Gastronomie
Außengastronomie geöffnet mit Testpflicht und Sitzplatzpflicht.
• Kultur und Freizeit
Draußen (Zoos, Freilichtmuseen, Freizeitparks) mit Anmeldung geöffnet. Drinnen (Museen, Schlössern, Zoos) geöffnet mit Anmeldung und medizinischer Maske, Test empfohlen. Schwimmbäder geschlossen.
• Veranstaltungen
Drinnen nur zu bestimmten Zwecken möglich (insb. beruflich, Gottesdienste, öffentliches Interesse). Draußen bis 100 (ungeimpfte) Personen möglich. Strenge Auflagen: Kontaktdaten, Testpflicht.
• Gastronomie
Drinnen geöffnet mit Testpflicht und Sitzplatzpflicht. Draußen geöffnet: Sitzplatzpflicht. Aktueller Test empfohlen. Clubs & Diskotheken: Öffnung als Bar/Gastronomie möglich.
• Kultur und Freizeit
Geöffnet (auch Innenräume von Freizeitparks). Aktueller Test empfohlen. Schwimmbäder geöffnet.
• Veranstaltungen
Drinnen bis 100 (ungeimpfte) Personen möglich: Testpflicht und Kontaktdatenerfassung. Draußen bis 200 (ungeimpfte) Personen, aktueller Test empfohlen.
In Mecklenburg-Vorpommern sind wieder Familienfeiern in Gaststätten mit bis zu 30 Menschen erlaubt.
• Veranstaltungen
Erhöhung der Personenzahlen auf 600 Personen im Freien und 200 im Innenbereich – jeweils mit Sitzplatz, im Innenbereich zusätzlich mit Maske und Test. Größere Veranstaltungen (nur mit Ausnahmegenehmigung durch das zuständige Gesundheitsamt): Veranstaltungen im Innenbereich (nur Sitzplätze) bis 1.250 Personen und im Außenbereich bis 2.500 Personen.
• Private Feiern
Private Veranstaltungen dürfen stattfinden in Gaststätten (im abgetrennten Bereich) mit bis zu 100 Personen, im privaten Bereich mit bis zu 30 Personen und draußen mit bis zu 100 Personen.
• Freizeiteinrichtungen
Öffnung von Hallen- und Spaßbädern, Saunen, Indoor-Spielplätzen und ähnlichen Indoor-Freizeiteinrichtungen mit Testpflicht. Clubs und Diskotheken bleiben weiterhin geschlossen.
• Sport
Zulassung des Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetriebs im Freizeit-, Breiten- und Leistungssport in allen Sportarten - auch mit Zuschauenden.
• Kultur
Kinos dürfen wieder öffnen mit Sitzabstand, Personenbegrenzung und Testpflicht. Auch Spezialmärkte und Jahrmärkte ohne Volksfestcharakter (z.B. Flohmärkte, Handwerkermärkte) dürfen wieder stattfinden. Zulassung von Auftritten von Chören und Musikensembles. Öffnung von Museen.
• Kultur
Konzerte im Innenbereich, Theater-, Opern-, Kino-Vorstellungen und andere Kulturveranstaltungen dürfen mit bis zu 500 getesteten und beliebig vielen geimpften oder genesenen Teilnehmern stattfinden. Nötig sind ein Sitzplan und eine Sitzordnung nach Schachtbrettmuster. Museen und ähnliche Kultureinrichtungen dürfen ohne Testpflicht Besucher empfangen.
• Freizeit
Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze für eine begrenzte AnzahlBesucher. Wenn die landesweite Inzidenz ebenfalls bei höchstens 50 liegt, dürfen auch Freizeitparks und Spielbanken eine begrenzte Anzahl Besucher empfangen.
• Tagungen und Kongresse
Draußen und drinnen mit bis zu 500 getesteten und beliebig vielen geimpften oder genesenen Teilnehmern erlaubt.
• Private Veranstaltungen
Draußen mit bis zu 100 und drinnen mit bis zu 50 getesteten und beliebig vielen geimpften oder genesenen Gästen erlaubt.
• Kultur
Veranstaltungen sind außen und innen möglich. In Theatern, Kinos, Opern- und Konzerthäusern oder ähnlichen Einrichtungen dürfen es bis zu 1.000 getestete Besucher und beliebig viele genesene und geimpfte sein.
• Sportveranstaltungen
Im Außenbereich sind sie mit mehr als 1.000 Zuschauern erlaubt - Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt. Im Innenbereich dürfen es bis zu 1.000 getestete Zuschauer und beliebig viele genesene und geimpfte sein (liegt auch die landesweite Inzidenz bei höchstens 35, entfällt die Testpflicht). Sitzplan und eine Sitzordnung nach Schachtbrettmuster sind aber nötig.
• Freizeit
Freibad-Besuche sind ohne Test möglich. Bordelle usw. darf man nur als Getesteter, Genesener oder Geimpfter besuchen. Clubs und Diskotheken dürfen ihre Außenbereiche für bis zu 100 Getestete und beliebig viele Genesene oder Geimpfte öffnen. Wenn die landesweite Inzidenz ebenfalls bei höchstens 35 liegt, dürfen auch Spielbanken eine begrenzte Anzahl an Besuchern empfangen.
• Clubs und Diskotheken
Ab 1. September gilt: Liegt auch die landesweite Inzidenz bei höchstens 35, dürfen Clubs und Diskotheken ihre Innenbereiche für beliebig viele Getestete, Geimpfte oder Genesene öffnen.
• Tagungen und Kongresse
Draußen und drinnen mit bis zu 1.000 Getesteten und beliebig vielen Genesenen und Geimpften möglich.
• Private Veranstaltungen
Draußen mit bis zu 100 oder 250 getesteten Gästen möglich - Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt. Innen sind sie mit bis zu 100 getesteten Gästen und beliebig vielen genesenen und geimpften möglich.
• Große Veranstaltungen
Ab 1. September sind Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. mit bis zu 1.000 Besuchern wieder möglich - Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt. Liegt auch die landesweite Inzidenz bei höchstens 35, entfällt die Höchstgrenze bei der Personenzahl.
• Freizeiteinrichtungen
Die Testpflicht für Aktivitäten im Freien und Freizeiteinrichtungen ist weitgehend weggefallen. So können Freibäder, Minigolfanlagen und Freizeitparks wieder öffnen (für Freibäder und Badeseen gilt allerdings eine Kapazitätsbeschränkung auf 50 Prozent).
• Gastronomie
Bei einer Inzidenz unter 100 dürfen die Innenbereiche der Gastronomie wieder öffnen. Die Außenbereiche sind wieder ohne Vorlage eines negativen Testergebnis zugänglich.
• Veranstaltungen
Wenn die Inzidenz unter 50 liegt, werden bei Kultur- oder Sportveranstaltungen im Freien bis zu 250 Zuschauer zugelassen. Kulturveranstaltungen in Innenräumen dürfen wieder mit maximal 100 Zuschauern stattfinden.
• Gastronomie
Die Testpflicht für die Außengastronomie sowie bei privaten Treffen im Außenbereich entfällt.
• Weiter
In der kommenden Woche sollte die Landesregierung ein Konzept für weitere Lockerungen bei Sport, Kultur und privaten Veranstaltungen vorstellen.
• Freizeiteinrichtungen
Alle Freizeitangebote dürfen öffnen bei einer Inzidenz unter 35. Testpflicht entfällt größtenteils mit Ausnahmen von: Saunen, Discos, Musikclubs und Prostitutionsstätten. Bei einer Inzidenz unter 50 gibt es überall Testpflicht und bleiben Saunen, Discos, Musikclubs und Prostitutionsstätten geschlossen.
• Veranstaltungen
Veranstaltungen mit mehr als 1000 Besucherinnen und Besuchern: grundsätzlich erlaubt ab Inzidenz unter 50 mit genehmigtem Hygienekonzept, Terminbuchung, Kontakterfassung, Negativ-Test.
Veranstaltungen mit weniger als 1000 Besucherinnen und Besucher: grundsätzlich erlaubt ab Inzidenz unter 50 mit genehmigtem Hygienekonzept, Terminbuchung, Kontakterfassung, kein tagesaktueller Negativ-Test, wenn Mindestabstand eingehalten werden kann.
• Kultur
Bei einer Inzidenz unter 100 darf alles wieder öffnen (Museen, Theater, Ausstellungen, Kinos, Konzerten usw.) mit Testpflicht und Kontakterfassung der Besucher. Wenn die Inzidenz unter 35 liegt, entfällt der Testpflicht.
• Gastronomie
In Landkreisen mit einer Inzidenz von unter 35 entfällt die Testpflicht für die Außengastronomie, außerdem entfällt die Sperrstunde (22.00 Uhr) für Besucher der Innengastronomie.
• Freizeiteinrichtungen
In Freibädern entfällt die Testpflicht, in Hallen- und Kombibädern bleiben Tests verpflichtet. In Theater, Kino und bei Kulturveranstaltungen dürfen im Innenraum wieder bis zu 250 Gäste kommen, draußen bis zu 500.
• Veranstaltungen
Zu professionell organisierten Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Abschlussfeiern dürfen mit Tests drinnen wieder bis zu 100 Menschen kommen. Im Außenbereich dürfen bis zu 250 Gäste teilnehmen.
• Freizeiteinrichtungen
Schwimmbäder und Wellnesseinrichtungen können unter Hygienebedingungen öffnen. Tierparks, Wildparks, Zoos und Botanische Gärten können auch wieder mit Hygienekonzepten öffnen.
• Kultur
Kinos und Theater dürfen wieder öffnen mit Testpflicht und Maskenpflicht, wenn die Besucher kein festen Sitzplatz haben. Auch Museen dürfen wieder öffnen, hier muss allerdings kein negatives Testergebnis vorgelegt werden.
• Veranstaltungen
Drinnen dürfen bis zu 500 Personen teilnehmen, wenn die Besucher einen festen Sitzplatz haben. Wenn die Besucher keinen festen Sitzplatz haben, dürfen nur 125 Personen teilnehmen. Draußen dürfen bis zu 1.000 Personen teilnehmen mit festem Sitzplatz und 250 ohne festen Sitzplatz. Das gilt auch für Flohmärkte und Messen.
• Gastronomie
In Landkreisen mit Inzidenzwerten bis 35 etwa dürfen die Innenbereiche von Restaurants ohne Testpflicht öffnen, in Landkreisen mit Inzidenzwerten unter 50 bleiben Tests jedoch verpflichtet.
• Veranstaltungen
Veranstaltungen unter freiem Himmel sind ab einer Inzidenz unter 100 erlaubt, es gilt eine Testpflicht. Diese entfällt, sobald die Inzidenz unter 50 sinkt. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind bei einer Inzidenz über 50 nicht erlaubt. Unter 50 sind Corona-Tests und Kontaktnachverfolgung sowie eine Erlaubnis der Behörde erforderlich. Die Testpflicht bleibt auch bei einer Inzidenz unter 35 bestehen.
• Kultur
Museen dürfen bei einem Inzidenzwert unter 100 wieder ihre Innenräume öffnen. Besucherinnen und Besucher müssen dafür ein negatives Testergebnis nachweisen und Kontaktdaten zur Nachverfolgung hinterlassen. Bei einer Inzidenz unter 50 entfällt die Testpflicht. Auch Kinos, Theater und Zoos dürfen ihre Außenbereiche bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 wieder öffnen. Fällt die Inzidenz unter 50, dürfen Besucherinnen und Besucher auch in die Innenräume, wenn sie ein negatives Testergebnis nachweisen und Kontaktdaten zur Nachverfolgung hinterlassen. Bei einer Inzidenz unter 35 entfällt auch hier die Testpflicht.
Mehr Informationen über die Lockerungen kann man finden auf den Informationsseiten der Bundesländer.