Allgemeine Geschäftsbedingungen - Veranstalter

1. Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:

1.1. Vertrag

der zwischen dem Veranstalter und Eventix in Bezug auf die Dienstleistungen geschlossene Vertrag. Es kann sich dabei um ein Angebot handeln, einen Vertrag, der zwischen dem Veranstalter und Eventix gemäß den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wird.

1.2. Eventix

Eventix B.V., mit Sitz in Eindhoven, mit Büroadresse in Jan van Lieshoutstraat 23, 5611 EE in Eindhoven, eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 64925536.

1.3. Veranstalter

der Veranstalter, der in Ausübung eines Berufes oder Unternehmens für die Organisation von Veranstaltungen tätig ist und der einen Vertrag mit Eventix abschließt oder zu dessen Gunsten Eventix Dienstleistungen erbringt.

1.4. Plattform

die von Eventix entwickelte und dem Veranstalter von Eventix im Rahmen der Vereinbarung zur Verfügung gestellte Plattform, auf der der Veranstalter die von Eventix entwickelte Software nutzen kann, um Veranstaltungen zu planen und zu vermarkten und (E-)Tickets an Nutzer der Plattform zu verkaufen.

1.5. (e)Ticket(s)

(e)Tickets für oder im Zusammenhang mit einer vom oder im Namen des Veranstalters organisierten Veranstaltung, die auf der Plattform von Eventix an den Nutzer verkauft werden, einschließlich verkaufter Eintrittskarten, die keine eTickets sind.

1.6. Nutzer

die natürliche und/oder juristische Person, die die Plattform nutzt, um über die Dienstleistungen und die Plattform von Eventix (e)Ticket(s) für eine vom Veranstalter oder in dessen Namen organisierte Veranstaltung vom Veranstalter zu kaufen.

1.7. Dienstleistungen

alle von Eventix über die Plattform angebotenen und mit der Plattform verbundenen Dienstleistungen, die Eventix für oder im Namen des Veranstalters erbringt.

1.8. Servicekosten

bezeichnet die feste oder variable Gebühr, die Eventix dem Nutzer oder Veranstalter (oder einer Kombination aus beiden) gemäß dem Vertrag zwischen Eventix und dem Veranstalter für die Nutzung der Plattform in Rechnung stellt.

1.9. Buchungskosten

die variable Gebühr, die Eventix dem Nutzer oder dem Veranstalter (oder einer Kombination aus beiden) gemäß der Vereinbarung zwischen Eventix und dem Veranstalter im Zusammenhang mit der Bezahlung der (e)Tickets in Rechnung stellt.

1.10. Ticketbedingungen

bezeichnet die Bedingungen, die für die Beziehung und den Vertrag zwischen Eventix und dem Nutzer gelten.

2. Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Vorschläge, Besprechungen und Kostenvoranschläge von Eventix, Auftragsbestätigungen, Verträge, wie auch immer benannt, und alle Rechtshandlungen zwischen Eventix und dem Veranstalter.

1.2.

Die Anwendbarkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Veranstalters ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, Eventix hat dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle Personen, die bei Eventix beschäftigt sind, für alle Personen, die von Eventix beauftragt wurden, und für alle Personen, für deren Handlungen oder Unterlassungen Eventix haftbar ist oder sein kann.

1.4.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder anderweitig nicht durchsetzbar sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrags zwischen Eventix und dem Veranstalter, und Eventix und der Veranstalter werden sich beraten, um eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die die nichtige/nichtige oder nicht durchsetzbare Bestimmung ersetzt, wobei die Parteien den Zweck und die Absicht der nichtigen/nichtigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung so weit wie möglich einhalten.

1.5.

Eventix ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern. Im Falle einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird Eventix den Veranstalter hiervon schriftlich in Kenntnis setzen. Der Veranstalter stimmt diesen Änderungen im Voraus zu, so dass die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle von Eventix nach Bekanntgabe der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbrachten Leistungen gelten.

3. Vorvertragliche Phase und Vereinbarung

1.1.

Angebote und Kostenvoranschläge sind stets unverbindlich, es sei denn, im Angebot ist ausdrücklich etwas anderes angegeben. Wird das Angebot nicht innerhalb der Annahmefrist von 30 Tagen (Gültigkeitsdauer des Angebots) angenommen, so gilt das Angebot, wie es im Angebot enthalten ist, als abgelehnt und Eventix ist berechtigt, die im Angebot enthaltenen Konditionen und Preise zu ändern.

1.2.

Verträge, gleichgültig wie sie benannt sind, kommen erst mit der ausdrücklichen schriftlichen Annahme durch Eventix, wobei Eventix durch einen Bevollmächtigten rechtswirksam vertreten wird, oder mit dem Beginn der Leistung durch Eventix zustande. Die Angebote beruhen auf den vom Veranstalter oder in dessen Namen erteilten Auskünften und Angaben. Der Veranstalter garantiert die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Informationen. Eine Annahme, die in irgendeiner Weise vom Angebot oder Kostenvoranschlag abweicht, gilt als neues Angebot und als Ablehnung des ursprünglichen Angebots.

1.3.

Ein Angebot muss enthalten eine allgemeine Auftragsbeschreibung in Form einer Skizze einschließlich eines finanziellen Teils, in der ein Angebot mit einer Gültigkeitsdauer von 30 Tagen abgegeben wird, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Angebote mit einer Annahmefrist sind widerruflich.

1.4.

Beschreibungen und Abbildungen der Leistungen von Eventix, Preislisten, Prospekte, Angebote und sonstige Informationen über die Leistungen von Eventix sind so genau wie möglich, aber unverbindlich, es sei denn, im Angebot ist ausdrücklich etwas anderes angegeben.

4. Die Dienste und die Plattform

1.1.

Die von Eventix angebotenen Leistungen umfassen die Nutzung der Plattform, um sicherzustellen, dass (e)Tickets für eine vom Veranstalter organisierte Veranstaltung von Eventix im Namen des Veranstalters den Nutzern über die Plattform angeboten werden können, sowie das Angebot bestimmter zusätzlicher Produkte. Sofern und soweit zwischen den Parteien keine besonderen Vereinbarungen über ein bestimmtes, im Vertrag schriftlich hinreichend bestimmt beschriebenes Ergebnis getroffen worden sind, ist Eventix in Bezug auf alle Leistungen nur zum besten Bemühen verpflichtet.

1.2.

Eventix stellt dem Veranstalter den Zugang zur Plattform zur Verfügung. Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, alle auf der Plattform eingestellten Informationen zu überprüfen, und Eventix haftet gegenüber dem Veranstalter niemals für Fehler in den auf der Plattform eingestellten Informationen in Bezug auf (e)Ticket(s) oder eine vom Veranstalter organisierte Veranstaltung.

1.3.

Die (e)Tickets werden über die Plattform gekauft und verkauft, wobei der Nutzer als Käufer und Eventix als Verkäufer der (e)Tickets auftritt, und zwar in Übereinstimmung mit den Ticketbedingungen. Die einzige Verpflichtung von Eventix aus dem Vertrag besteht darin, dem Nutzer den Erwerb eines (e)Tickets für die Veranstaltung des Veranstalters zu ermöglichen. Eventix haftet in keiner Weise gegenüber dem Nutzer und/oder dem Veranstalter für Schäden im Zusammenhang mit der vom Veranstalter organisierten Veranstaltung.

1.4.

Der Veranstalter ist verpflichtet, Eventix alle Informationen und Materialien zur Verfügung zu stellen, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages erforderlich sind, insbesondere Informationen über Veranstaltungen, bei denen der Veranstalter eine Umsatzspitze erwartet, um Eventix ausreichend Zeit zu geben, geeignete Maßnahmen zur technischen Bewältigung dieser Umsatzspitze zu ergreifen. Der Veranstalter ist verpflichtet, Eventix bei der Durchführung des Vertrages jede notwendige und zumutbare Unterstützung zu gewähren.

1.5.

Der Veranstalter sichert zu und gewährleistet, dass alle zur Verfügung gestellten Informationen und Materialien wahr, vollständig, genau und aktuell sind, und wird Eventix unverzüglich benachrichtigen, wenn Informationen oder Materialien die vorgenannten Eigenschaften nicht aufweisen. Der Veranstalter garantiert die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der Eventix zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen, auch wenn diese von Dritten stammen, und erklärt, dass sie sich rechtmäßig in seinem Besitz befinden.

1.6.

Eventix bietet Veranstaltern und Nutzern einen Fernzugriff auf die Plattform und die Dienstleistungen über das Internet oder andere ähnliche und anwendbare Netzwerke.

1.7.

Die Nutzung der Plattform durch den Veranstalter und die Nutzer muss zu jeder Zeit in Übereinstimmung mit den einschlägigen Vorschriften und Verfahren von Eventix, einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, erfolgen.

1.8.

Eventix behält sich das Recht vor, maximal zwei (2) (e)Tickets für die jeweilige Veranstaltung zur Überprüfung der Aktivitäten kostenlos zu erstellen, sofern die maximal verfügbare Anzahl an (e)Tickets für diese Veranstaltung damit nicht überschritten wird.

5. Gewährleistung und Verfügbarkeit

1.1.

Eventix übernimmt die Verantwortung für die vertragsgemäße Erbringung von Dienstleistungen und/oder einer Plattform, und zwar in Übereinstimmung mit den Standards der guten Praxis in der betreffenden Branche und unter Einsatz von zumindest angemessenen Anstrengungen seitens Eventix. Eventix gewährleistet, dass die Leistungen mit der Sorgfalt erbracht werden, die von einer seriösen, kompetenten und angemessen erfahrenen Partei erwartet werden kann, die mit solchen Tätigkeiten befasst ist. Eventix übernimmt keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit des Dienstes und/oder der Plattform.

1.2.

Eventix ist berechtigt, den Service und/oder die Plattform oder einen Teil davon zum Zwecke der (geplanten und ungeplanten) Wartung, Änderung oder Verbesserung vorübergehend außer Betrieb zu nehmen. Eventix kann von Zeit zu Zeit die Funktionalitäten des Service und/oder der Plattform ändern.

1.3.

Beide Parteien werden sich nach besten Kräften bemühen, die im Vertrag festgelegten Fristen und Leistungen einzuhalten. Sollte es zu Planungsverzögerungen kommen, werden sich beide Parteien gegenseitig benachrichtigen und neue Zieltermine für die Leistungen und Verpflichtungen von Eventix festlegen. Alle Termine oder Fristen stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Lieferung, Erfüllung und Ausführung von Verpflichtungen und Mitwirkungshandlungen des Veranstalters.

1.4.

Sofern nicht ausdrücklich im Vertrag festgelegt, übernimmt Eventix keine ausdrückliche oder stillschweigende Garantie irgendeiner Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine Garantie für die Marktgängigkeit oder die Eignung für einen bestimmten Zweck, eine Garantie gegen die Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum eines Dritten, sei es ausdrücklich oder stillschweigend durch Gesetz (Konformität), Handelsbrauch, Erfüllungsmethode, Handelsbrauch oder anderweitig. Der Veranstalter bestätigt, dass er sich bei Abschluss des Vertrags auf keine andere Garantie von Eventix als die im Vertrag ausdrücklich genannte verlassen hat, und dass der Veranstalter bei Abschluss des Vertrags das Fehlen einer anderen Garantie berücksichtigt hat.

6. Zahlungen für (e)Ticket(s) und Preis

1.1.

Für die Nutzung des Service hat Eventix Anspruch auf ein Entgelt. Dieses Entgelt kann sich aus den folgenden Komponenten zusammensetzen:

  • Ein fester oder variabler Betrag an Servicekosten, den Eventix dem Nutzer oder Veranstalter (oder einer Kombination davon) zusätzlich zum Preis pro (e)Ticket in Rechnung stellt. Die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Beträge (einschließlich Mehrwertsteuer) gelten für den Verkauf von (e)Tickets in den jeweiligen in der nachstehenden Tabelle genannten Ländern;

    Land

    Kosten für Dienstleistungen

    Deutschland

    0,55 EUR + 5.5%

  • Ein variabler Betrag an Buchungskosten, den Eventix dem Nutzer oder Veranstalter (oder einer Kombination davon) direkt in Rechnung stellt. Die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Beträge (einschließlich MwSt.) gelten für den Gesamtbetrag der Transaktion für den Verkauf von (E-)Tickets in den jeweiligen in der nachstehenden Tabelle genannten Ländern. Im Falle des Verkaufs von (e)Tickets in anderen Ländern als den unten genannten Ländern, oder für den Fall, dass der Veranstalter andere Zahlungsmethoden als die angegebenen verwenden möchte, muss der Veranstalter immer einen Kostenvoranschlag bei Eventix für die in diesem Land geltenden Buchungskosten anfordern und / oder für diese Zahlungsmethode.

    Country

    Booking Costs

    Deutschland

    3.5%

1.2.

Der Veranstalter kann mit Eventix einen Vertrag abschließen, in dem abweichende Preise vereinbart werden. In diesem Fall treten die Preise im Vertrag hinter die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Preise zurück. 

1.3.

Der Veranstalter kann wählen, ob er die Servicekosten und die Buchungskosten in den Preis des (e)Tickets einbezieht oder ob er sie dem Nutzer in Rechnung stellt.

1.4.

Der Veranstalter kann dem Nutzer - zusätzlich zum Verkaufspreis des (e)Tickets und den Servicekosten und etwaigen Buchungskosten - einen Aufschlag in Form eines Kickbacks in Rechnung stellen. Der Kickback enthält die Mehrwertsteuer und wird von Eventix zusammen mit dem (e)Ticketpreis, den Servicekosten und etwaigen Buchungskosten vom Nutzer eingezogen.

1.5.

Alle Zahlungen des Nutzers im Zusammenhang mit dem Verkauf von (e)Ticket(s) über die Plattform - aufgrund einer entsprechenden Ermächtigung des Veranstalters an Eventix infolge eines Vertragsschlusses - erfolgen auf das Konto von Eventix. Der Veranstalter hat über die Plattform jederzeit Zugriff auf die Informationen zu seinem aktuellen Kontostand. Eventix überweist die vom Nutzer geleisteten Zahlungen nach Abzug des Entgelts, auf das Eventix gemäß dem Vertrag zwischen dem Veranstalter und Eventix Anspruch hat, in dem vom Veranstalter gewählten Rhythmus (wöchentlich oder monatlich) auf ein vom Veranstalter angegebenes Bankkonto.

1.6.

Der Veranstalter teilt Eventix die (e)Ticketpreise für die Veranstaltungen mit und stellt die Preise auf der Plattform ein. Der Veranstalter hat nach eigenem Ermessen die Möglichkeit, die Preise für (e)Tickets auf der Plattform von Eventix jederzeit zu ändern.

1.7.

Reicht der Betrag auf dem Konto des Veranstalters nicht aus, um die vom Veranstalter an Eventix geschuldete Gebühr zu begleichen, muss der Veranstalter die noch ausstehenden Gebühren innerhalb der im Vertrag festgelegten Fälligkeitsfrist oder andernfalls innerhalb von 30 Tagen ab dem Rechnungsdatum des noch ausstehenden Betrags ohne Abzug, Nachlass und/oder Aufrechnung zahlen. Eventix kann keine Erstattungen an die Nutzer vornehmen, wenn das Guthaben auf dem Konto des Veranstalters nicht ausreicht.

1.8.

Der Veranstalter kann der Rechnung von Eventix nur innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist wird davon ausgegangen, dass der Veranstalter mit der Rechnung einverstanden ist. Ein Einspruch gegen eine Rechnung setzt die Zahlungsverpflichtung des Veranstalters nicht aus.

1.9.

Wenn der Veranstalter die in diesem Artikel 5 genannte Frist nicht einhält, ist er von Rechts wegen in Verzug, ohne dass es einer weiteren Inverzugsetzung von Eventix bedarf. Von diesem Zeitpunkt an ist Eventix außerdem berechtigt:

  • den Ersatz der gesetzlichen Handelszinsen ab dem Tag des Verzugs bis zum Tag des vollständigen Zahlungseingangs bei Eventix; und

  • alle außergerichtlichen und gerichtlichen (Inkasso-)Kosten, intern und extern, die Eventix tatsächlich entstanden sind - unabhängig davon, ob sie als Kläger oder Beklagter auftritt.

1.10.

Wenn und soweit der Veranstalter in Zahlungsverzug gerät, sowie im Falle des Konkurses, der Beantragung eines Moratoriums und der Stilllegung oder Liquidation seines Betriebes, werden alle Forderungen von Eventix gegenüber dem Veranstalter sofort fällig und zahlbar.

1.11.

(e)Ticketeinnahmen werden von Eventix wöchentlich oder monatlich an den Veranstalter ausgezahlt. 10 % der (e)Ticket-Einnahmen werden nach dem Veranstaltungsdatum ausgezahlt, um mögliche Rückbuchungen oder Rückerstattungskosten zu decken.

1.12.

Für den Fall, dass Eventix einen Betrugsverdacht seitens des Veranstalters hat und/oder berechtigten Grund zur Annahme hat, dass eine Veranstaltung storniert wird, ist Eventix berechtigt, maximal 100 % der bei Eventix eingegangenen Einnahmen des Veranstalters auf dem Konto des Veranstalters als Reserve einzubehalten. Diese Rücklage dient zur Deckung möglicher Rückbelastungen und damit verbundener Kosten. Eventix überweist diesen Betrag an den Veranstalter letztlich mit der nächsten Zahlung, die Eventix nach der Veranstaltung an den Veranstalter zu leisten hat.

1.13.

Falls der Veranstalter beschließt, eine Veranstaltung zu stornieren und den Nutzern die Kosten für das (E-)Ticket zu erstatten, nachdem Eventix mit der Erbringung der Dienstleistungen begonnen hat, ist Eventix nicht zur Rückerstattung von Dienstleistungen und/oder Buchungskosten verpflichtet.

7. Acceptable-Use-Policy

1.1.

Der Veranstalter kann (e)Tickets und QR-Codes kostenlos über das Eventix Dashboard erstellen.

1.2.

Eventix erhebt keine Gebühren für kostenlose (e)Tickets. Die Anzahl der kostenlosen (e)Tickets pro Konto darf jedoch 5.000 nicht überschreiten und der Veranstalter hat keinen Anspruch auf Supportleistungen, einschließlich Telefon- oder E-Mail-Support, sowohl für den Veranstalter als auch für den Nutzer.

1.3.

Überschreitet der Veranstalter die in diesem Artikel 6 festgelegten Grenzen, werden ihm für jedes (e)Ticket, das die Grenze überschreitet, 0,20 EUR (ohne MwSt.) in Rechnung gestellt.

1.4.

Die Fair Use Policy soll eine übermäßige Nutzung der von der Plattform angebotenen Funktionen verhindern und sowohl Eventix als auch die Veranstalter vor einer übermäßigen Nutzung der Serverkapazität schützen. Diese Richtlinie soll das Risiko begrenzen, dass Eventix Ressourcen in Aktivitäten für bestimmte Veranstalter investiert, die keine ausreichende Rendite bringen.

8. Einlassmanagement

1.1.

Auf Wunsch des Veranstalters stellt Eventix dem Veranstalter Hardware zur Verfügung. Die Hardware bleibt Eigentum von Eventix und wird vom Veranstalter nach Ablauf des Veranstaltungstermins an Eventix zurückgegeben. Der Veranstalter darf an der von Eventix zur Verfügung gestellten Hardware keine Änderungen oder Modifikationen vornehmen oder vornehmen lassen und keine Materialien an oder auf der Hardware anbringen. Es wird davon ausgegangen, dass der Veranstalter die Hardware in einwandfreiem Zustand erhalten hat. Der Veranstalter ist verpflichtet, die Hardware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten in gutem Zustand zu halten, vorbehaltlich der normalen Abnutzung und Alterung. Ist Eventix nach Ablauf der Mietzeit der Ansicht, dass sich die Hardware nicht mehr in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet, abgesehen von normaler Abnutzung, wird Eventix den Veranstalter hiervon in Kenntnis setzen und die Hardware auf Kosten des Veranstalters in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzen.

1.2.

Eventix stellt die für das Zugangsverfahren zu einer Veranstaltung erforderliche Scan-Software kostenlos zur Verfügung. Möchte der Veranstalter bei Eventix Leistungen in Bezug auf Personal und Technik einkaufen, so hat er dies Eventix spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen. Eventix ist in keinem Fall verpflichtet, solche zusätzlichen Leistungen zu erbringen. Wenn Eventix dem Veranstalter Dienstleistungen für Personal und Material anbietet, hat Eventix Anspruch auf die folgenden Dienstleistungsgebühren:

  1. Personalkosten: 55,00 EUR/Stunde ohne MwSt. und ggf. Unterbringungskosten für einen Manager vor Ort; und

  2. Scanner und Powerbank: EUR 45,00/Tag zzgl. MwSt.;

  3. Verkaufsautomaten: EUR 60,00/Tag ohne MwSt.;

  4. Druck der Anstecknadeln: 2,95 EUR/Abzeichen ohne MwSt. (Mindestmenge 1.000 Anstecknadeln).

1.3.

Falls Eventix Scanner und/oder Personal zur Verfügung stellt, ist der Veranstalter dafür verantwortlich, ein drahtloses WIFI-Netzwerk am Eingang einzurichten.

1.4.

Eventix behält sich das Recht vor, einen Teil der (e)Ticketeinnahmen des Veranstalters, die auf dem Konto des Veranstalters eingehen, als Kaution für das zur Verfügung gestellte Material einzubehalten, basierend auf dem Wert des bereitgestellten Materials. Dieser Betrag wird innerhalb von 14 Tagen nach Rückgabe des gesamten Materials freigegeben. Bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl von Material werden die Kosten dafür von der Kaution abgezogen.

9. Stornierung, Rückerstattung und Rückbuchung

1.1.

Eventix bietet dem Veranstalter die Möglichkeit, verkaufte (e)Tickets an Nutzer zu erstatten. Der Veranstalter kann wählen, ob er (e)Tickets einschließlich Servicekosten und/oder Buchungskosten erstattet. Eventix ist jedoch niemals verpflichtet, Servicekosten oder Buchungskosten zu erstatten. Wenn der Veranstalter also Servicekosten und/oder Buchungskosten an den Nutzer erstatten möchte, muss der Veranstalter diese Service- und/oder Buchungskosten an Eventix erstatten, damit Eventix diese Kosten an den Nutzer erstatten kann.

1.2.

Eventix berechnet dem Veranstalter 0,50 EUR pro (e)Ticket-Erstattung. Eventix wird die Auszahlung der Rückerstattungen erst dann vornehmen, wenn die Kosten für die Rückerstattungen vom Veranstalter an Eventix gezahlt wurden und/oder wenn der Veranstalter ein ausreichendes Guthaben auf dem Konto des Veranstalters hat, um die Rückerstattungen (ggf. einschließlich Kickbacks) zahlen zu können. In diesem Fall ist Eventix berechtigt, die Erstattung aus dem auf dem Konto des Veranstalters befindlichen Betrag zu begleichen.

1.3.

Eventix stellt dem Veranstalter pro Rückbuchung von Nutzern in Bezug auf die verkauften (E-)Tickets EUR 25,00 (exkl. MwSt.) in Rechnung. Eventix ist berechtigt, eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Veranstalter auf Rechnung des Veranstalters mit etwaigen Rückbelastungen und den daraus entstehenden Kosten zu verrechnen.

10. Ticketverkauf mit Sitzplatzauswahl

1.1.

Im Falle einer Veranstaltung mit Sitzplatzwahl ist der Veranstalter dafür verantwortlich, den Sitzplan in das von Eventix angebotene Zeichenmodul einzuzeichnen.

1.2.

Eventix bietet Veranstaltern ein Modul zum Verkauf von (e)Tickets mit Sitzplatzauswahl. Für diesen zusätzlichen Service berechnet Eventix EUR 0,14 (exkl. MwSt.) Servicekosten pro Sitzplatzbuchung.

1.3.

Beauftragt der Veranstalter Eventix mit dem Einzeichnen des Bestuhlungsplans, so werden hierfür EUR 45,00 (exkl. MwSt.) pro Stunde berechnet. In diesem Fall ist der Veranstalter dafür verantwortlich, einen vollständigen Grundriss des Saals und der Bestuhlung, einschließlich der Sitzplatznummern, zu erstellen.

11. Berichterstattung

1.1.

Der Veranstalter hat während der Laufzeit des Vertrages jederzeit Zugang zu Informationen über den Umfang und den Status der Anzahl der über die Plattform an Nutzer verkauften (E-)Tickets.

1.2.

Der Veranstalter hat während der Laufzeit des Vertrages jederzeit Zugriff auf eine Übersicht aller Transaktionen zwischen dem Nutzer und Eventix über die Plattform. 

1.3.

Die Rechnungsstellung, Berichte, Benachrichtigungen und sonstige Kommunikation zwischen Eventix und dem Veranstalter erfolgt digital, per E-Mail und/oder Veröffentlichung in einem gesicherten oder ungesicherten Bereich der Eventix-Website.

12. Kündigung

1.1.

Eventix ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn Eventix berechtigterweise davon ausgeht, dass der Auftrag nicht gemäß den Anweisungen des Veranstalters ausgeführt werden kann und der Veranstalter dennoch an diesen Anweisungen festhält, oder wenn Eventix berechtigterweise davon ausgeht, dass der Vertrag nicht mehr gemäß den ursprünglichen Vereinbarungen durchgeführt werden kann und der Veranstalter dennoch an diesen Vereinbarungen festhält, oder aus anderen zwingenden Gründen, ohne dass Eventix zur Zahlung einer Strafe oder eines Schadensersatzes verpflichtet ist.

1.2.

Im Falle einer Kündigung nach Artikel 11.1 ist Eventix berechtigt, eine Entschädigung zu verlangen:

  • die bereits entstandenen Kosten;

  • die Dienstleistungen;

  • die Kosten, die Eventix in den 6 Monaten nach der Kündigung entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Kosten für bestimmte Räume oder Dienstleistungen Dritter usw., die Eventix vernünftigerweise nicht vollständig hätte verhindern oder nicht kostenlos hätte stornieren können.

1.3.

Unbeschadet sonstiger Rechte von Eventix (einschließlich der Erfüllung und/oder des Schadensersatzes und/oder der Erstattung von Löhnen/Auslagen) ist Eventix berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung und ohne gerichtliche Intervention zu kündigen oder seine Verpflichtungen aus dem Vertrag oder einem anderen Vertrag mit dem Veranstalter auszusetzen, wenn:

  • Der Veranstalter verstößt gegen eine Bestimmung des Vertrages und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und behebt diesen Verstoß nicht innerhalb von 7 Tagen nach einer schriftlichen Inverzugsetzung durch Eventix;

  • nach schriftlicher Mitteilung durch Eventix, wenn der Veranstalter einen nicht behebbaren Verstoß gegen den Vertrag begeht;

  • Der Veranstalter beantragt ein Moratorium oder erhält ein (vorübergehendes) Moratorium;

  • Der Konkurs des Veranstalters wurde beantragt oder das Gericht hat den Konkurs des Veranstalters erklärt;

  • Das Unternehmen des Veranstalters wird aufgelöst;

  • Der Organisator bietet seinen Gläubigern einen Vergleich an;

  • ein wesentlicher Teil des Geschäftsvermögens des Veranstalters vorläufig gepfändet wird oder eine Zwangsvollstreckung durchgeführt wird; oder

  • Das Unternehmen des Veranstalters oder ein wesentlicher Teil davon wurde an einen Dritten verkauft.

1.4.

Wird der Vertrag auf der Grundlage von Artikel 11.3 gekündigt, wird jede Forderung von Eventix gegenüber dem Veranstalter sofort fällig und Eventix hat Anspruch auf Ersatz aller unmittelbaren, mittelbaren und Folgeschäden, einschließlich des entgangenen Gewinns, unbeschadet anderer ihm zustehender gesetzlicher Rechte und seiner sonstigen Rechte aus dem Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ohne dass Eventix zu irgendeinem Schadenersatz oder einer Leistung verpflichtet ist.

13. Datenschutz und personenbezogene Daten

1.1.

Mit diesem Artikel 12 beabsichtigen der Veranstalter und Eventix, ihre jeweiligen Verpflichtungen gemäß Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen.

1.2.

Definitionen. Alle Begriffe und Abkürzungen, die in diesem Artikel 12 mit einem Großbuchstaben beginnen, haben die in Artikel 4 der Datenschutz-Grundverordnung festgelegte Bedeutung. Darüber hinaus verwenden die Parteien die nachstehend definierten Begriffe, Abkürzungen und Definitionen (in alphabetischer Reihenfolge):

  1. GDPR: Allgemeine Datenschutzverordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG;

  2. Betroffene Person: Der Nutzer oder jede identifizierbare natürliche Person ist eine Person, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, insbesondere durch Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind;

  3. EWR: Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen;

  4. Vorfall: Jede begründete Möglichkeit oder Befürchtung einer Sicherheitsverletzung, die versehentlich oder unrechtmäßig zur Zerstörung, zum Verlust, zur Änderung oder zur unbefugten Bereitstellung von oder zum unbefugten Zugriff auf übermittelte, gespeicherte oder anderweitig verarbeitete personenbezogene Daten führen könnte;

  5. Gesetze und Vorschriften zum Datenschutz: Alle europäischen oder nationalen Gesetze und Vorschriften, die sich auf die DSGVO oder deren Umsetzung beziehen;

  6. Unterauftragsverarbeiter: Die Person, die den Auftragsverarbeiter bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten unterstützt. Die Unterauftragsverarbeiter von Eventix sind hier aufgeführt.

  7. Gegenstand der Verarbeitung. Der Veranstalter stellt Eventix im Rahmen der Durchführung des Vertrags durch Eventix direkt oder indirekt Daten zur Verfügung, die als personenbezogene Daten gelten und von Eventix im Namen des Veranstalters verarbeitet werden. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Vertrags fungiert der Veranstalter daher als Verantwortlicher und Eventix als Auftragsverarbeiter. Eventix wird in der Rolle des Auftragsverarbeiters die personenbezogenen Daten nur auf Anweisung des Veranstalters verarbeiten. Die Art der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten, die Kategorien der betroffenen Personen und die Art der Verarbeitung sind hier aufgeführt. Der Veranstalter erkennt an und gestattet Eventix hiermit, personenbezogene Daten für seine eigenen Zwecke zu verarbeiten, die sich auf 1) die Vorbefüllung von Nutzerdaten mit Nutzern, die zuvor Tickets über Eventix gekauft haben und aufgrund von platzierten Cookies wiedererkannt werden, und 2) die Analyse und Erstellung von Statistiken über die Nutzung seiner Plattform durch Nutzer beschränken, vorausgesetzt, diese weitere Verarbeitung ist mit den ursprünglichen Verarbeitungszwecken des Veranstalters vereinbar, Eventix kann sich auf eine rechtmäßige Grundlage für die Verarbeitung stützen, Eventix verpflichtet sich, die betroffenen Personen über die weitere Verarbeitung zu informieren und alle anderen Verpflichtungen gemäß der DSGVO zu erfüllen. Eventix verwendet die personenbezogenen Daten ausdrücklich nicht für die Werbung und das Marketing für andere Veranstaltungen. Der Veranstalter nimmt zur Kenntnis, dass sich die vorgenannten Zwecke von Eventix ändern können, wenn Eventix oder ein Teil davon von einem Dritten erworben wird.

  8. Verpflichtungen von Eventix und des Veranstalters. Eventix stellt sicher, dass die Verpflichtungen, die sich aus den Datenschutzgesetzen und -vorschriften ergeben, erfüllt werden und ermöglicht und unterstützt den Veranstalter bei der Einhaltung der Datenschutzgesetze und -vorschriften. Eventix verarbeitet die personenbezogenen Daten ausschließlich auf der Grundlage der schriftlichen Anweisungen des Veranstalters, z. B. in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Daten außerhalb des EWR, und für die Dauer des Vertrags. Eventix wird den Veranstalter informieren, wenn es der Ansicht ist, dass eine Anweisung des Veranstalters gegen die Datenschutzgesetze und -vorschriften verstößt oder verstoßen kann. Eventix ist berechtigt zu entscheiden, welche Ressourcen es für die Verarbeitung einsetzt, soweit sich dies aus dem Vertrag oder den Anweisungen des Veranstalters ergibt. In diesem Zusammenhang ist Eventix nur berechtigt, Entscheidungen in Bezug auf praktische Angelegenheiten zu treffen, die keine wesentlichen Auswirkungen auf den Schutz personenbezogener Daten haben oder haben können. Der Veranstalter garantiert gegenüber Eventix, dass der Inhalt, die Nutzung und/oder die Verarbeitung der personenbezogenen Daten nicht rechtswidrig sind und keine Rechte Dritter verletzen.

  9. Verpflichtung zur Zusammenarbeit. In Anbetracht der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen wird Eventix den Veranstalter bei der Erfüllung der in Artikel 35 und 36 der DSGVO genannten Pflichten unterstützen, insbesondere wird Eventix den Veranstalter bei der Beurteilung der Notwendigkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung und der Notwendigkeit einer vorherigen Konsultation unterstützen und diese gegebenenfalls durchführen. Die Kosten für die Durchführung können dem Veranstalter von Eventix in Rechnung gestellt werden.

  10. Kosten. Kosten, die aufgrund von Auskunftsersuchen der betroffenen Person(en), Prüfungen oder Beschlagnahmungen durch die niederländische Datenschutzbehörde oder eine andere Aufsichtsbehörde in Bezug auf personenbezogene Daten entstehen, werden vom Veranstalter getragen.

  11. Sicherheitsmaßnahmen. Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten sowie der Art, des Umfangs, des Kontexts und der Verarbeitungszwecke und der verschiedenen Risiken im Hinblick auf Wahrscheinlichkeit und Schwere für die Rechte und Freiheiten von Personen wird Eventix geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um ein Sicherheitsniveau zu gewährleisten, das dem hier aufgeführten Risiko entspricht. Eventix stellt sicher, dass die durchgeführten Maßnahmen, wie beschrieben, mit den Datenschutzgesetzen und -verordnungen und insbesondere mit Artikel 32 der DSGVO übereinstimmen. Eventix stellt sicher, dass es, soweit dies vernünftigerweise möglich ist, die Anweisungen des Veranstalters im Zusammenhang mit der Sicherheit der personenbezogenen Daten, die von Eventix im Namen des Veranstalters verarbeitet werden, befolgt und den Veranstalter bei der Erfüllung der Verpflichtungen gemäß Artikel 32 der DSGVO unterstützt.

  12. Überprüfungen. Eventix stellt dem Veranstalter die Informationen zur Verfügung, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Vertrag und der DSGVO nachzuweisen. Eventix stellt dem Veranstalter somit alle Informationen zur Verfügung, die Audits, einschließlich Inspektionen, durch den Veranstalter oder eine vom Veranstalter beauftragte Partei ermöglichen. Die zusätzlichen Kosten für ein Audit und die Anforderung zusätzlicher Informationen gehen zu Lasten des Veranstalters.

  13. Vorfälle und Datenverstöße. Eventix informiert den Veranstalter über einen Vorfall so schnell wie möglich, in jedem Fall aber innerhalb von 40 Stunden nach dessen Entdeckung. Eventix informiert den Veranstalter so schnell wie möglich, in jedem Fall aber innerhalb von 48 Stunden nach seiner Entdeckung, über eine Datenschutzverletzung. Diese Benachrichtigungen enthalten mindestens die folgenden Angaben:

    • die Art des Vorfalls oder der Datenschutzverletzung und, soweit möglich, mit Angabe der Kategorien der betroffenen Personen und der betroffenen Personenregister sowie der ungefähren Anzahl der betroffenen Personen und der betroffenen Personenregister:

    • die Kontaktstelle, bei der weitere Informationen eingeholt werden können;

    • die möglichen Folgen des Vorfalls oder der Datenpanne;

    • die vom Auftragsverarbeiter vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung des Vorfalls oder der Datenschutzverletzung, gegebenenfalls einschließlich der Maßnahmen zur Abmilderung etwaiger nachteiliger Folgen.

    In Anbetracht der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen unterstützt Eventix den Veranstalter bei der Erfüllung der Verpflichtungen gemäß Artikel 33 und 34 der DSGVO hinsichtlich der Meldung an die zuständige Datenschutzbehörde und die betroffenen Personen. Im Falle eines Vorfalls oder einer Datenverletzung ist Eventix verpflichtet, alle Einzelheiten im Zusammenhang mit dem Vorfall oder der Datenverletzung vertraulich zu behandeln. Erfolgt eine Mitteilung von Eventix an den Veranstalter, so stellt Eventix sicher, dass diese dem Veranstalter zur Einsichtnahme zur Verfügung steht. Eventix stellt außerdem sicher, dass die an der Feststellung oder Behebung des Vorfalls oder der Datenschutzverletzung beteiligten Mitarbeiter dem Veranstalter zur Verfügung stehen.

  14. Unterauftragsverarbeiter; Erlaubnis. Der Veranstalter erteilt Eventix hiermit die allgemeine schriftliche Genehmigung, Unterauftragsverarbeiter mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu beauftragen und diese Unterauftragsverarbeiter zu ersetzen. Wenn Eventix einen Unterauftragsverarbeiter beauftragt oder einen der Unterauftragsverarbeiter ersetzt, informiert der Auftragsverarbeiter den Veranstalter mindestens einen Monat vor der Beauftragung eines neuen Unterauftragsverarbeiters oder der Ersetzung eines Unterauftragsverarbeiters über seine Absicht, einen neuen oder anderen Unterauftragsverarbeiter zu beauftragen, und Eventix teilt dem Veranstalter den satzungsgemäßen Namen des vorgesehenen Unterauftragsverarbeiters, die spezifischen Verarbeitungstätigkeiten, die der Unterauftragsverarbeiter durchführen wird, und den Grund für die Beauftragung dieses Unterauftragsverarbeiters mit;

  15. Unterauftragsverarbeiter; Verpflichtungen. In allen Fällen, in denen Eventix einen Unterauftragsverarbeiter beauftragt, schließt es mit diesem einen schriftlichen Vertrag ab, in dem zumindest Folgendes festgelegt wird:

    • der Unterauftragsverarbeiter muss die gleichen Verpflichtungen in Bezug auf den Datenschutz erfüllen, wie sie in diesem Vertrag von Eventix festgelegt sind, insbesondere die Verpflichtung, angemessene Garantien hinsichtlich der Anwendung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen zu bieten, um sicherzustellen, dass die Verarbeitung mit den Bestimmungen der DSGVO übereinstimmt;

    • wenn der beauftragte Unterauftragnehmer seinen Datenschutzpflichten nicht nachkommt, haftet Eventix gegenüber dem für die Verarbeitung Verantwortlichen in vollem Umfang für die Erfüllung der Pflichten des Unterauftragsverarbeiters;

    • der Unterauftragsverarbeiter nach Beendigung des Vertrags die personenbezogenen Daten, die er infolge der Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die Gegenstand des Vertrags sind, in seinem Besitz hat, endgültig löscht oder diese Daten an Eventix oder den Veranstalter zurückgibt, wobei der Veranstalter dies bestimmt.

  16. Rechte der betroffenen Person. In Anbetracht der Art der Verarbeitung unterstützt Eventix den Veranstalter so weit wie möglich durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen bei der Erfüllung seiner Verpflichtung zur Beantwortung von Anträgen auf Ausübung der in Kapitel III der DSGVO festgelegten Rechte der betroffenen Person. Gegebenenfalls wird Eventix auf Anfrage des für die Verarbeitung Verantwortlichen unverzüglich den Nachweis erbringen, dass der Anfrage der betroffenen Person von Eventix entsprochen wurde. Die Kosten für die Geltendmachung der Rechte der betroffenen Person gehen zu Lasten des Veranstalters. Soweit gesetzlich zulässig, wird Eventix den Veranstalter benachrichtigen, wenn Eventix eine Anfrage von einer betroffenen Person im Zusammenhang mit den Rechten erhält, die der betroffenen Person durch die Datenschutzgesetze und -verordnungen zustehen. Eventix wird niemals einer Anfrage einer betroffenen Person ohne die Zustimmung des Veranstalters nachkommen.

  17. Übermittlung von personenbezogenen Daten. Der Veranstalter erteilt Eventix hiermit die schriftliche Genehmigung zur Übermittlung personenbezogener Daten. Eventix hat das Recht, personenbezogene Daten an Unterauftragsverarbeiter außerhalb des EWR zu übermitteln, sofern Eventix alle Verpflichtungen gemäß den Datenschutzgesetzen und -vorschriften für die Übermittlung personenbezogener Daten außerhalb des EWR erfüllt, wie z. B. den Abschluss einschlägiger Standardvertragsklauseln, sofern erforderlich.

  18. Vertraulichkeit. Eventix stellt sicher, dass es die personenbezogenen Daten, die es vom Veranstalter besitzt und im Namen des Veranstalters verarbeitet, vertraulich behandelt. Eventix stellt sicher, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen durch schriftliche Vertraulichkeitsvereinbarungen zur Geheimhaltung verpflichtet haben. Eventix darf die personenbezogenen Daten nur dann offenlegen, zur Verfügung stellen oder anderweitig Dritten zugänglich machen, wenn und soweit der Auftragsverarbeiter hierfür die Erlaubnis des Veranstalters eingeholt hat.

14. Geistiges Eigentum

Sowohl Eventix als auch der Veranstalter behalten sich alle Rechte des geistigen Eigentums an den Arbeiten vor, die sie im Rahmen der Durchführung des Vertrags einbringen und/oder nutzen und/oder zur Verfügung stellen. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart wurde, findet keine Übertragung von geistigem Eigentum auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrags statt.

15. Haftung

1.1.

Eventix haftet gegenüber dem Veranstalter nur dann, wenn der Veranstalter nachweist, dass er infolge eines wesentlichen Fehlers von Eventix einen Schaden erlitten hat, der bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt vermieden worden wäre, und nur für den direkten Schaden, der die unmittelbare und unmittelbare Folge dieses wesentlichen Fehlers ist, es sei denn, Eventix hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Um jeden Zweifel auszuschließen, haftet Eventix gegenüber dem Veranstalter niemals für Fehler im Zusammenhang mit (Informationen in Bezug auf) die (E)Tickets oder deren Preis. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Veranstalters, alle Informationen, die auf der Plattform veröffentlicht werden sollen, vor ihrer Veröffentlichung durch Eventix zu überprüfen.

1.2.

Eventix haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, entgangenen Gewinn, Verlust des Firmenwerts, Verlust von Beziehungen aufgrund von Verzögerungen, Verlust von Daten, entgangene Einsparungen, Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen, Schäden aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Hilfspersonen usw., wie auch immer benannt und von wem auch immer verursacht.

1.3.

Wird Eventix trotz der Bestimmungen in diesem Artikel vom Veranstalter für Schäden haftbar gemacht, die der Veranstalter erlitten hat, so ist diese Haftung in jedem Fall auf (i) den Betrag begrenzt, der von der Versicherung von Eventix für die betreffende Veranstaltung gezahlt wird, oder - falls Eventix keine Versicherung abgeschlossen hat - (ii) den Betrag, der von der Versicherung für die betreffende Veranstaltung vernünftigerweise gezahlt worden wäre, wenn und soweit eine solche Versicherung in der Branche von Eventix üblich ist oder zu angemessenen Bedingungen hätte abgeschlossen werden können.

1.4.

Eventix haftet nicht für Mängel, die ganz oder teilweise auf eine vom Veranstalter vorgeschriebene Bearbeitungsmethode oder auf eine vom Veranstalter vorgeschriebene Konstruktion oder Herstellung zurückzuführen sind oder ganz oder teilweise durch einen vom Veranstalter vorgeschriebenen Lieferanten, Berater, Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Zum Beispiel ein vom Veranstalter vorgeschriebener Berater, Unterauftragnehmer oder Hilfsperson. Eventix haftet auch nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Nutzers oder derjenigen, die Zugang zu den Services und der Plattform haben, verursacht werden.

1.5.

Eventix kann eine Schadensersatzverpflichtung stets mit unbezahlten Rechnungen und daraus resultierenden Zinsen und Kosten verrechnen.

1.6.

Der Veranstalter stellt Eventix von sämtlichen Schadensersatz- oder sonstigen Ansprüchen Dritter frei, die direkt oder indirekt mit der Durchführung des Vertrages zwischen Eventix und dem Veranstalter zusammenhängen.

1.7.

Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Mitarbeiter von Eventix und Dritte, die von Eventix mit der Durchführung von Tätigkeiten im Rahmen des Vertrages beauftragt werden.

1.8.

Sollte Eventix trotz der Bestimmungen dieses Artikels für einen Schaden des Veranstalters gesetzlich haftbar gemacht werden, so ist diese Haftung in jedem Fall, gleich aus welchem Grund, auf den Betrag begrenzt, den Eventix vom Veranstalter für die betreffenden Leistungen tatsächlich erhalten hat, höchstens jedoch auf EUR 50.000,-.

1.9.

Schadensersatzansprüche verjähren ein Jahr nach dem Tag, an dem der Veranstalter von dem Schaden und der eventuellen Haftung von Eventix für diesen Schaden Kenntnis erlangt hat.

16. Höhere Gewalt

1.1.

Eventix ist gegenüber dem Veranstalter nicht haftbar oder verantwortlich, noch kann Eventix als Versäumnis oder Verstoß gegen eine Bestimmung des Vertrags und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angesehen werden, wenn die Nichterfüllung oder Verzögerung durch Handlungen oder Umstände verursacht wird, die unvorhersehbar sind und außerhalb der Kontrolle von Eventix liegen (Höhere Gewalt). Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die Eventix an der Erfüllung des Vertrages oder eines Teils davon hindern oder diese unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, wenn diese Umstände außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Eventix liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf (Internet-)Ausfall, Feuer, Stromausfall, Überschwemmung, Streiks, Arbeitsunruhen, Krankheit des Personals, Krieg (ob erklärt oder nicht), Terrorismus, Embargos, Blockaden, gesetzliche Beschränkungen, Unruhen, staatliche Maßnahmen im weitesten Sinne in Bezug auf die Bereitstellung der Dienstleistungen und/oder der Plattform, Cyberkriminalität, Verzögerung bei der Bereitstellung von Produkten/Daten oder Dienstleistungen durch Lieferanten oder Vertreter. Im Falle höherer Gewalt informiert Eventix den Veranstalter unverzüglich nach Eintritt des Umstandes, der zu höherer Gewalt führt, unter Angabe der Art der höheren Gewalt, des Datums, an dem die höhere Gewalt eintritt oder eingetreten ist, und nach Möglichkeit der voraussichtlichen Dauer.

1.2.

Im Falle höherer Gewalt ist Eventix berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Veranstalter mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Kontext der Nichterfüllung eine sofortige Kündigung vernünftigerweise rechtfertigt und das Ereignis, das die höhere Gewalt darstellt, länger als 30 Tage andauert. Im Falle einer Kündigung des Vertrags durch Eventix aus Gründen höherer Gewalt hat der Veranstalter keinen Anspruch auf irgendeine Form von Entschädigung im Zusammenhang mit der Kündigung.

17. Erweiterte Rückerstattungsbedingungen

1.1.

Eventix bietet den Nutzern die Möglichkeit, erweiterte Rückerstattungsbedingungen über einen Partner zu erwerben. Alle Kosten, die mit den erweiterten Rückerstattungsbedingungen verbunden sind, gehen zu Lasten von Eventix. Diese Option wird auf der Plattform für alle bezahlten (E-)Tickets zur Verfügung gestellt. Der Veranstalter kann verlangen, dass Eventix die Option der erweiterten Rückerstattungsbedingungen für seine Ticketshops aus der Plattform entfernt, oder er kann dies selbst über das Eventix-Dashboard tun.

1.2.

Nutzer, die erweiterte Erstattungsbedingungen erworben haben, können über den Link auf der Seite, von der sie ihr (e)Ticket herunterladen, eine Erstattung beantragen.

18. Aufbewahrung von Daten nach Beendigung des Vertrags

1.1.

Nach Beendigung dieses Vertrages ist Eventix berechtigt, die während der Vertragslaufzeit erhobenen Kundendaten für einen Zeitraum von bis zu 7 Jahren ab dem Ende des Geschäftsjahres, auf das sich die Daten beziehen, zu Aufbewahrungszwecken aufzubewahren, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher und behördlicher Anforderungen erforderlich ist. Eventix wird angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Vertraulichkeit und Sicherheit der aufbewahrten Kundendaten zu gewährleisten.

1.2.

Eventix unterstützt den Veranstalter bis zu 30 Tage nach Beendigung des Vertrages beim Herunterladen von Kundendaten aus seinem Eventix-Dashboard.

19. Sonstiges

1.1.

Soweit in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, enthält sie keine Drittklausel, auf die sich ein Dritter gegenüber einer Partei dieser Vereinbarung berufen kann.

1.2.

Dieses Abkommen oder eine seiner Bestimmungen kann nur geändert werden, wenn die Änderung schriftlich niedergelegt und im Namen der Vertragsparteien ordnungsgemäß unterzeichnet ist.

1.3.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages gegen ein Gesetz, eine Verordnung oder eine gerichtliche Entscheidung eines zuständigen Gerichts verstoßen oder aus anderen Gründen nicht durchsetzbar sein oder werden, (i) werden die Parteien den ungültigen oder nicht verbindlichen Teil durch Bestimmungen ersetzen, die gültig und verbindlich sind und deren Folgen angesichts des Inhalts und der Tragweite dieses Vertrages so weit wie möglich denen des ungültigen oder nicht verbindlichen Teils entsprechen, es sei denn, dies ist nicht möglich, in welchem Fall die Bestimmung aufgehoben wird, und (ii) bleibt dieser Vertrag für die anderen Bestimmungen voll in Kraft.

1.4.

Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gelten die Rechte von Eventix aus dem Vertrag zusätzlich zu und unbeschadet der anderen Rechte, die Eventix nach geltendem Recht oder Vorschriften zustehen.

1.5.

Ein Verzicht von Eventix kann nur durch eine entsprechende schriftliche Mitteilung erfolgen. Wenn Eventix eines seiner Rechte aus dem Vertrag nicht oder nur verzögert ausübt, kann dies nicht als Verzicht auf dieses Recht oder ein anderes Recht aus dem Vertrag angesehen werden.

1.6.

Der Veranstalter ist nicht berechtigt, Rechte aus dem Vertrag ganz oder teilweise zu übertragen, zu belasten oder anderweitig darüber zu verfügen. Diese Klausel ist eine Klausel im Sinne von Artikel 3:83(2) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs.

1.7.

Soweit in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, enthält sie keine Drittklausel, auf die sich ein Dritter gegenüber einer Partei dieser Vereinbarung berufen kann. 

20. Anwendbares Recht und Gerichtsstands

1.1.

Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Veranstalter und Eventix ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.

1.2.

Für alle Streitigkeiten zwischen dem Veranstalter und Eventix ist ausschließlich das Gericht von Amsterdam zuständig, mit der Maßgabe, dass Eventix berechtigt bleibt, den Veranstalter vor einem Richter zu verklagen, der für Streitigkeiten zwischen dem Veranstalter und Eventix ohne die oben genannte Gerichtsstandswahl zuständig wäre.