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Wie die Plastik-Gesetzgebung in der EU deine Veranstaltung verändert
Andy 5 August, 2021 - 3 min. lesen
Wer an Veranstaltungen denkt, denkt wahrscheinlich zuerst an seine eigenen Erfahrungen auf Festivals. Woran du wahrscheinlich nicht sofort denkst, ist die Menge an Plastik, die verwendet wird. In diesem Jahr wurden eine Reihe neue Gesetze in Bezug auf Plastik eingeführt, die die Festivallandschaft und den Veranstaltungssektor unwiderruflich verändern wird.
In diesem Blog findest du mehr über die Gesetzgebung rund um...
Flaschenpfand
Eine Pfandpflicht gab es bisher schon für die meisten Einweg- und Mehrwegflaschen. Ab dem 3. Juli 2021 wird aber auch Pfand für Fruchtsäfte ohne Kohlensäure und alkoholische Mischgetränke erhoben. So werden diese Getränke gleichgestellt mit Fruchtschorlen mit Kohlensäure oder auch Bier. Es gilt dann für fast alle Einwegplastikflaschen und Getränkedosen eine Pfandpflicht.
Ab Anfang 2024 spielt der Inhalt gar keine Rolle mehr: Dann gilt die Pfandpflicht auch für Milch- und Milcherzeugnisse, die in Einweg-Plastikflaschen und Getränkedosen angeboten werden.
Einweg-Kunststoffprodukte
Außerdem gibt es noch eine andere Veränderung: überflüssiges Einweg-Plastik wird verboten. Dieses Verbot gilt auch für alternative Produkte aus biobasierten oder biologisch abbaubaren Kunststoffen.
Das sind, für dich als Veranstalter, die wichstige Produkte aus Plastik, die unter das Verbot fallen:
Weitere Plastikprodukte, die unter das Verbot fallen, sind:
Ein Verbot der bekannten Einweg-Plastikbecher gibt es also noch nicht, allerdings wird schon über das Verbieten von kostenlosen Einweg-Plastikbechern gesprochen. Ob und wann dies tatsächlich umgesetzt wird, ist noch nicht klar.
Was bedeutet das für Veranstaltungen? Als Veranstalter musst du wahrscheinlich einige Einwegprodukte aus Kunststoff/Plastik ersetzen. Möglichkeiten sind wiederverwendbare Alternativen oder Produkte aus anderen Materialien.
Kennzeichnung auf Bechern
Andere Einwegprodukte werden (noch) nicht verboten, ab dem 3. Juli 2021 sind Hersteller jedoch verpflichtet, Einweg-Plastikbecher zu kennzeichnen. Laut dieser Kennzeichnungsverordnung muss auf der Verpackung darauf hingewiesen werden, dass sie Kunststoffe enthalten, was die negativen Folgen sind und was die richtige Entsorgung ist.
Die Kennzeichnungen müssen deutlich lesbar, nicht zu entfernen und in den Sprachen der Mitgliedstaaten gedruckt sein, in denen das Produkt vermarktet wird. Es kann daher auch möglich sein, dass diese Informationen in mehreren Sprachen auf einem Produkt gedruckt werden müssen.
Plastikware, die Restaurants, Cafés usw. derzeit noch im Lager haben, dürfen allerdings noch verkauft werden. Auch Getränke, die bis zum 3. Juli an den Handel ausgeliefert werden, dürfen noch bis Anfang Juli 2022 ohne Pfand verkauft werden.
Weitere Schritte
Ab 2022 dürfen Händler keine leichten Plastiktüten mehr verkaufen oder austeilen. Ausgenommen sind die sogenannten Hemdchenbeutel - dünne Plastiktüten für Obst und Gemüse.
Von 2023 an sind weitere Schritte vorgesehen: Dann sollen Caterer, Lieferdienste und Restaurants verpflichtet werden, Mehrweg-Behälter anzubieten als Alternative zu Einwegplastik für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen. Kleine Betriebe sind ausgenommen von diesen Regeln, wenn sie ihrer Kundschaft Speisen und Getränke auch in mitgebrachte Behälter abfüllen können.
Ab 2025 soll mehr Recycling-Plastik in Einweg-Getränkeflaschen verarbeitet sein. Sie müssen dann mindestens 25 Prozent sogenanntes Rezyklat enthalten.
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